Allgemeine Geschäfts-
bedingungen.
bedingungen.
1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Cryptonow GmbH mit Sitz in A-1010 Wien ("Cryptonow") und ihren Kunden im Zusammenhang mit jeglichen Online- oder elektronischen Plattformen (z.B. https://www.cryptonow.net), mobilen Anwendungen von Cryptonow sowie den zugehörigen Programmierschnittstellen ("Plattform").
1.2 Betreffend der in Punkt 10 beschriebenen Gutscheinkarten können je nach Ihrem Wohnsitzland unterschiedliche Regelungen gelten. Für Personen mit Wohnsitz in Frankreich, gelten im Hinblick auf Punkt 10 die in Anhang I beschriebenen Regelungen. Für alle Personen mit Wohnsitz in keinem der genannten Länder gilt Punkt 10.
1.3 Ein Überblick über die in diesen AGB verwendeten Definitionen befindet sich in Anhang II.
2 Registrierung und Verifizierung
2.1 Registrierung. Um die Plattform und die damit verbundenen Dienstleistungen nutzen zu können, muss von interessierten Personen ein Benutzerkonto ("Kundenkonto") erstellt werden. Im Zuge der Erstellung müssen die potenziellen Kunden ihre persönlichen Daten offenlegen und weitere Angaben machen (die Abfrage umfasst Name, E-Mail, Handynummer, Anschrift, Staatsbürgerschaft, Geburtsdatum, Mittelherkunft etc.). Eine Person, die diesen Registrierungsprozess erfolgreich abgeschlossen hat (bestätigt durch Cryptonow), wird als "Kunde" bezeichnet.
2.2 Verifizierung. Um bestimmte Dienstleistungen von Cryptonow in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde verifiziert werden. Die Dauer, die erforderlichen Schritte und die Anforderungen des Kundenverifizierungsprozesses hängen von den Sicherheitserfordernissen, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, ab und können sich in Abhängigkeit von den rechtlichen Rahmenbedingungen und der technischen Entwicklung von Zeit zu Zeit ändern.
2.3 Informationspflicht. Cryptonow ist berechtigt, vom Kunden im Rahmen der Registrierung und Verifizierung sowie während der gesamten Dauer der Geschäftsbeziehung zusätzliche Informationen und Dokumente anzufordern, die entweder gesetzlich oder durch behördliche Richtlinien (z.B. FMA-, ESMA- oder EBA-Guidelines) vorgeschrieben sind.
2.4 Keine Garantie für erfolgreichen Abschluss. Es besteht keine Garantie dafür, dass eine Person den Verifizierungsprozess erfolgreich abschließt bzw. abschließen kann und somit Kunde wird, selbst wenn alle von Cryptonow geforderten Informationen bereitgestellt wurden.
2.5 Der Vertrag zwischen Cryptonow und dem Kunden wird – soweit nichts anderes vereinbart wurde – auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2.6 Lizenz zur Nutzung. In Übereinstimmung mit und vorbehaltlich der Einhaltung aller für den Kunden geltenden Bestimmungen gewährt Cryptonow dem Kunden ein unentgeltliches, beschränktes, widerrufliches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht auf Zugang und Nutzung der Plattform.
3 Kundenkonto, Handeln im eigenen Namen
3.1 Verbot von doppelten Kundenkonten. Die Plattform erlaubt pro Kunde nur ein einziges Kundenkonto. Sollte neben dem ersten Kundenkonto ein weiteres Kundenkonto eröffnet werden, gilt Folgendes: Cryptonow ist berechtigt, eines der Kundenkonten zu sperren und unter Verschluss zu halten. Vermögenswerte, die auf dem geschlossenen Kundenkonto hinterlegt sind, werden auf das andere Kundenkonto übertragen, sofern der Kunde nachweisen kann (z.B. über den von Cryptonow verwendeten Identifizierungsdienst), dass er sowohl der Ersteller als auch der Eigentümer des ersten Kundenkontos und des zweiten Kundenkontos ist.
3.2 Verbot von Gemeinschaftskonten. Gemeinschaftskonten sind auf der Plattform nicht gestattet.
3.3 Keine Übertragung von Konten. Der Kunde ist nicht berechtigt, sein Kundenkonto auf eine andere Person zu übertragen, weder durch Verkauf, Schenkung noch in sonstiger Weise.
3.4 Keine Übertragung von Rechten. Der Kunde darf ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Cryptonow keine Rechte, die sich aus den AGB ergeben oder die auf der Plattform hinterlegten Vermögenswerte betreffen, an Dritte abtreten oder übertragen. Ausgenommen hiervon sind a) Geldforderungen des Kunden gegenüber Cryptonow, b) Forderungen des Kunden, sofern Cryptonow keine schutzwürdigen Interessen an einem Abtretungsverbot hat, oder c) Fälle, in denen die berechtigten Interessen des Kunden an der Übertragung die schutzwürdigen Interessen von Cryptonow überwiegen.
3.5 Handeln im eigenen Namen. Der Kunde handelt ausschließlich in seinem eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Kunde darf sein Kundenkonto nur für sich selbst nutzen und kein Handeln als Vermittler, Makler oder Treuhänder für eine andere Person vornehmen (einschließlich des Miteigentums oder des geteilten wirtschaftlichen Eigentums am Kundenkonto oder an den dem Konto zugeordneten Vermögenswerten).
4 Kundenbeschränkungen
4.1 Cryptonow geht keine Rechtsgeschäfte mit den folgenden Personen ein, akzeptiert sie nicht als Kunden, und keine dieser Personen ist berechtigt, ein Kundenkonto zu registrieren oder die Plattform zu nutzen:
4.1.1 Personen, die entweder jünger als 18 Jahre sind oder das gesetzliche Mindestalter (falls dieses höher ist) noch nicht erreicht haben, um Kunde zu werden und/oder die Plattform entsprechend den für sie geltenden Gesetzen zu nutzen;
4.1.2 Juristischen Personen oder natürlichen Personen, die die Plattform gewerblich nutzen möchten;
4.1.3 Personen, die nicht geschäftsfähig sind;
4.1.4 Personen, die in den Vereinigten Staaten von Amerika oder einem Land ansässig sind, das Wirtschaftssanktionen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika oder des Vereinigten Königreichs unterliegt, oder die Staatsbürgerschaft eines solchen Landes besitzen.
4.1.5 Personen, deren Kundenkonto zu einem früheren Zeitpunkt außerordentlich gekündigt wurde.
4.2 Cryptonow behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen jederzeit eine Person oder eine Jurisdiktion von der Nutzung seiner Dienstleistungen auszuschließen.
5 Zugriff und Authentifizierung
5.1 Zugriffskontrolle und Kundenauthentifizierung. Kunden können die Dienstleistungen von Cryptonow nur über ihr Kundenkonto auf der Plattform nach vorangehender Kundenauthentifizierung nutzen.
5.2 Zwei-Faktor-Authentifizierung. Cryptonow empfiehlt als vorbeugende Sicherheitsmaßnahme, dass jeder Kunde die Zwei-Faktor-Authentifizierung ("2FA") auf der Plattform nutzt. Bei der 2FA wird zusätzlich zum Passwort eine Verifizierung mittels eines zweiten Faktors – entweder per E-Mail, SMS oder Push-Benachrichtigung ("2F") – erforderlich.
5.3 Keine Weitergabe von Passwörtern. Der Kunde darf sein Passwort nicht an Dritte weitergeben.
5.4 Passwort | Verlust oder Diebstahl der 2FA. Im Fall eines Diebstahls des Passworts oder des Verlusts oder Diebstahls des 2F muss der Kunde Cryptonow unverzüglich über diesen Verlust oder Diebstahl informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, und den Anweisungen von Cryptonow folgen.
5.5 Passwort zurücksetzen. Wenn ein Passwort zurückgesetzt wird, kann Cryptonow aus Sicherheitsgründen alle Transaktionen zu oder von dem Kundenkonto für einen Zeitraum von bis zu 48 Stunden aussetzen. Dies dient als Schutzmaßnahme, um die Auswirkungen eines unbefugten Zugriffs durch Passwortzurücksetzung zu minimieren. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Zurücksetzung des Passworts vom Kunden selbst oder von einer unbefugten Person (z.B. einem Betrüger) veranlasst wurde.
5.6 Wiederherstellung. Cryptonow speichert den 2F der 2FA nicht und hat keine Kontrolle darüber. Sollte der Kunde nach einem Verlust (z.B. Verlust des Handys) den 2F nicht wiederherstellen können, muss er sich aus Sicherheitsgründen mit dem Cryptonow-Supportteam in Verbindung setzen, bevor der Zugang zum Kundenkonto wiederhergestellt werden kann. Um sicherzustellen, dass kein unbefugter Zugriff auf das Kundenkonto und die darauf verwahrten Vermögenswerte erhält, wird das Cryptonow-Supportteam Unterlagen und Nachweise (z.B. eine Überweisung auf das betreffende Kundenkonto und den Nachweis der Identität durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises) anfordern. Diese Dokumente müssen ausreichend sein, um die Identität des Kunden sowie die Rechtmäßigkeit der Anfrage zu bestätigen. Aus Sicherheitsgründen gibt Cryptonow im Vorfeld keine Details zum Umfang und Inhalt dieser Anfrage bekannt. Daher ist im Falle eines Verlustes des 2F die aktive Mitarbeit des Kunden erforderlich, und bis zum Abschluss des in diesem Punkt beschriebenen Verfahrens kann über das Kundenkonto, einschließlich aller Vermögenswerte und Gelder, nicht verfügt werden.
5.7 Einzahlungs- und Auszahlungsgrenzen. Es bestehen Einzahlungs- und Auszahlungslimits für gesetzliche Zahlungsmittel, welche hier zu finden sind: https://www.cryptonow.net/de-de/leistungsuebersicht. Der Kunde kann möglicherweise keine Auszahlung beantragen, wenn der Zahlungsauftrag noch nicht abgeschlossen und dem Kundenkonto noch nicht gutgeschrieben wurde. Cryptonow kann nach einer Einzahlung eine Sperrfrist von bis zu 7 (sieben) Tagen für Auszahlungen festlegen. Während dieses Zeitraums können keine Auszahlungen des Kunden in einem gesetzlichen Zahlungsmittel vorgenommen werden, und es können keine Krypto-Auszahlungsanträge gestellt werden.
6 Handlungs- und Mitwirkungspflichten seitens des Kunden
Der Kunde muss:
6.1 alle Defekte oder sonstigen Probleme mit der Plattform oder damit verbundenen Transaktionen, die der Kunde entweder verursacht hat oder von denen er Kenntnis hat, unverzüglich melden und Cryptonow bei der Behebung des Problems entsprechend den Anweisungen von Cryptonow und im Rahmen des Möglichen unterstützen;
6.2 während des Kundenverifizierungsprozesses seinen Hauptwohnsitz angeben;
6.3 bei jeder Änderung seiner persönlichen Daten (Name, Postanschrift, Hauptwohnsitz oder E-Mail-Adresse) diese unverzüglich über die Plattform aktualisieren oder Cryptonow darüber informieren. Gleiches gilt, wenn der Kunde feststellt, dass – aus welchem Grund auch immer – die auf der Plattform angezeigten persönlichen Daten nicht mit den Dokumenten und Informationen übereinstimmen, die er Cryptonow zur Verfügung gestellt hat (z.B. unterschiedliche Schreibweisen des Namens im Reisepass und auf der Plattform). Solange der Kunde Cryptonow keine neue E-Mail-Adresse oder Postanschrift mitteilt, wird die Kommunikation von Cryptonow weiterhin an die bisherige E-Mail-Adresse oder Postanschrift erfolgen. Erklärungen, die an die bisherige Adresse zugestellt werden, gelten als dem Kunden zugegangen, wenn Cryptonow weder (i) eine Änderung der E-Mail-Adresse oder Postanschrift bekannt war noch (ii) eine solche Änderung aufgrund grober Fahrlässigkeit von Cryptonow nicht bekannt war;
6.4 alle angemessenen Vorsichtsmaßnahmen treffen, um das Passwort und 2F vor unberechtigtem Zugriff zu schützen;
6.5 Cryptonow alle erforderlichen Daten und/oder Informationen zur Verfügung stellen, die als Nachweis zur Herkunft von Geldern dienen (z.B. Kontoauszüge oder sonstige Angaben von Banken oder Finanzinstituten, Kaufverträge oder allgemeine Verträge oder sonstige geeignete Daten), die Cryptonow benötigt, um Dienstleistungen für den Kunden zu erbringen und deren Bereitstellung dem Kunden zumutbar ist. Die vom Kunden übermittelten Dokumente und Daten unterliegen der Überprüfung durch Cryptonow. Cryptonow wird die Unterlagen so schnell wie möglich prüfen; und
6.6 Cryptonow unverzüglich über den Verlust oder die Einschränkung seiner Geschäftsfähigkeit informieren, soweit dies möglich und angemessen ist.
Der Kunde darf nicht:
6.7 die Plattform in einer Weise benützen, die gegen geltende Gesetze oder Verordnungen verstößt;
6.8 die Plattform in einer Weise benützen, die Cryptonow oder einem anderen Kunden Schaden zufügt; oder
6.9 Inhalte auf die Plattform hochladen, die als beleidigend, verleumderisch, bedrohlich oder anderweitig schädlich für andere angesehen werden könnten, oder Viren oder andere Arten von bösartigem Code hochladen oder übertragen.
7 Fiat Transaktionen
7.1 Cryptonow betreibt keine Bankkonten, Zahlungskonten oder ähnliches für Kunden. Allerdings können Kunden Beträge eines gesetzlichen Zahlungsmittels ("Fiatgeld"), welches sie auf der Plattform nutzen möchten, an ein von Cryptonow bekannt gemachtes Konto im Namen von Cryptonow, das von einer Drittpartei (einem lizensierten Kreditinstitut) zur Verfügung gestellt wird, überweisen, und so Fiatgeld das auf der Plattform verwendet werden kann halten lassen.
7.2 Erfordernis eines einzigen Zahlungsdienstleisterkontos. Ein Konto bei einem Zahlungsdienstleister (beispielsweise ein Bankkonto) darf ausschließlich einem einzigen Kundenkonto und damit einem einzigen Kunden zugeordnet sein.
7.3 Übereinstimmende Namen. Der Name des Inhabers des Zahlungsdienstleisterkontos muss mit dem Namen des Kunden übereinstimmen, der dem jeweiligen Kundenkonto zugeordnet ist.
7.4 Aufladen des Kundenkontos. Das Fiatgeldguthaben des Kunden auf der Plattform erhöht sich entweder durch (i) Einzahlung eines gesetzlichen Zahlungsmittels auf das von Cryptonow bekanntgegebene Konto bei der kooperierenden Bank oder (ii) durch den Erhalt von Erlösen für Transaktionen (z. B. Verkäufe) auf der Plattform.
8 Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag oder gegen andere Kryptowerte
8.1 Auf der Plattform besteht die Möglichkeit für vollständig verifizierte Kunden, gemäß dem unten beschriebenen Prozess, Kryptowerte (i) zu kaufen, (ii) zu verkaufen oder (iii) zu tauschen.
8.2 "Kaufangebot". Wenn ein Kunde ein Angebot zum Kauf von Kryptowerten abgibt, wird dies als Angebot interpretiert, eine Transaktion einzugehen, bei der der Kunde Kryptowerte gegen Zahlung eines Geldbetrags zu einem auf der Plattform veröffentlichten Preis kauft.
8.3 "Verkaufsangebot". Wenn der Kunde ein Angebot zum Verkauf von Kryptowerten abgibt, wird dies als Angebot interpretiert, eine Transaktion einzugehen, bei der der Kunde den von ihm bestimmte und festgelegte Geldbetrag im Austausch für den Verkauf einer bestimmten Menge von Kryptowerten erhält.
8.4 "Tauschangebot" (gemeinsam mit Kaufangebot und Verkaufsangebot "Kundenangebot"). Wenn der Kunde ein Angebot zum Tausch von einem Kryptowert gegen andere Kryptowerte abgibt, stellt dies ein Angebot des Kunden dar, bei dem der Kunde die von ihm bestimmte und festgelegte Menge und Typ eines Kryptowertes im Austausch für den Verkauf einer bestimmten Menge eines anderen, vom Kunden derzeit auf der Plattform gehaltenen Kryptowertes, erhält.
8.5 Auslegung des Angebots. Jedes Kaufangebot ist ausschließlich als verbindliches Angebot des Kunden, den Erhalt von Kryptowerten gegen Zahlung des angezeigten Geldbetrags zu akzeptieren, auszulegen und zu qualifizieren. Jedes Verkaufsangebot ist ausschließlich als verbindliches Angebot des Kunden den angezeigten Geldbetrag gegen Übertragung einer bestimmten Menge und eines bestimmten Typs von Kryptowerten zu erhalten, auszulegen und zu qualifizieren. Jedes Tauschangebot ist ausschließlich als verbindliches Angebot des Kunden die angezeigte Menge eines bestimmten Typs von Kryptowerten gegen Übertragung einer bestimmten Menge und eines bestimmten Typs von Kryptowertes zu erhalten, auszulegen und zu qualifizieren.
8.6 Annahme durch tatsächliche Erfüllung. Ein Kundenangebot kann entweder uno actu durch tatsächliche Erfüllung des Angebots innerhalb des Angebotszeitraums von Cryptonow angenommen oder abgelehnt werden. Der Kunde wird über die Annahme oder Nichtannahme des Kundenangebots informiert. Tatsächliche Erfüllung bedeutet die Gutschrift des Geldbetrags oder des Kryptowertes auf dem Kundenkonto.
8.7 Angebotszeitraum. Der Kunde ist an ein Kundenangebot für einen Zeitraum von 24 Stunden, nachdem er ein Kundenangebot abgegeben hat, gebunden. Der Erhalt eines Kundenangebots wird unverzüglich bestätigt.
8.8 Mindesttransaktionsvolumen. Im Allgemeinen muss jedes Kundenangebot einen Gegenwert von mindestens EUR 1,00 haben (gemäß den auf der Plattform verwendeten Kursen). Der Kunde kann kein Kundenangebot stellen, das unter das Mindesttransaktionsvolumen fällt.
8.9 Kundeninformation nach Ausführung der Transaktion. Nach Abschluss einer Transaktion wird der Kunde auf der Plattform und auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) über den erfolgreichen Abschluss der Transaktion oder deren Ablehnung informiert.
8.10 Keine verbindlichen Angebote. Die auf der Plattform angegebenen Zahlen, Werte oder Tauschreferenzpreise stellen keine verbindlichen Angebote dar, sondern eine Einladung an den Kunden, ein Kundenangebot über die Plattform abzugeben (invitatio ad offerendum).
8.11 Gebühren. Jede zustande gekommene Transaktion löst Gebühren aus, die dem Kunden vor Stellung des Angebots angezeigt werden und hier einsehbar sind: https://www.cryptonow.net/de-de/wie-wir-geld-verdienen.
9 Sparpläne
9.1 Alternativ zu der Möglichkeit einmalige Käufe von Kryptowerten durchzuführen, können vollständig verifizierte Kunden auch regelmäßige Investitionen in Kryptowerte tätigen, indem sie wiederkehrende Kaufangebote im Rahmen eines Sparplanes auf der Plattform einrichten und die Angebotsstellung bestätigen.
9.2 Auslegung des Angebots einen Sparplan einzurichten. Jeder "Sparplan" ist ausschließlich als ein verbindliches Angebot des Kunden auszulegen und zu qualifizieren, den Erhalt eines bestimmten Kryptowertes wiederkehrend zu den dann auf der Plattform geltenden Marktpreisen, gegen eine wiederkehrende, vom Kunden festgelegte feste Zahlung in einer Währung, die ein gesetzliches Zahlungsmittel ist, zu akzeptieren. Die erste Ausführung des Sparplans (Tag und Uhrzeit) sowie die Häufigkeit der Wiederholung des Sparplans (täglich, wöchentlich, zweiwöchentlich oder monatlich) wird durch den Kunden bei der Übermittlung des Sparplans auf der Plattform festgelegt.
9.3 Annahme des Sparplans durch tatsächliche Erfüllung. Der Sparplan kann von Cryptonow entweder angenommen oder abgelehnt werden. Bei Annahme des Sparplans wird ein Sparplan eingerichtet und durch tatsächliche Erfüllung ausgeführt. Der Kunde wird über die Annahme oder Ablehnung des Sparplans informiert.
9.4 Jede wiederkehrende Ausführung des Sparplans kann von Cryptonow angenommen oder abgelehnt werden. Die Ablehnung hat keine Auswirkung auf die Kryptowerte, die der Kunde zuvor unter dem Sparplan erworben hat.
9.5 Mehrere Sparpläne. Der Kunde kann mehrere voneinander unabhängige aktive Sparpläne eröffnen und halten. Jeder Sparplan darf nur einen bestimmten Kryptowert umfassen.
9.6 Zahlungsmethoden. Bei der Nutzung des Sparplans kann zwischen einem SEPA-Lastschriftmandat oder einer wiederkehrenden Kreditkartenabbuchung als Zahlungsmethode gewählt werden:
9.6.1 SEPA-Lastschriftmandat. Mit der Auswahl des SEPA-Lastschriftmandats, erteilt der Kunde Cryptonow widerruflich ein SEPA-Lastschriftmandat, um bei Fälligkeit und in Höhe der vom Kunden zu leistenden Zahlungen den Betrag von seinem "Kundenbankkonto" einzuziehen.
9.6.2 Wiederkehrende Zahlung mit Kreditkarte. Mit der Auswahl von wiederkehrenden Kreditkartenzahlungen, ermächtigt der Kunde Cryptonow widerruflich, seine Kreditkarte bei Fälligkeit und in Höhe der von ihm zu leistenden Zahlungen und in Übereinstimmung mit den für seine Kreditkarte geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zu belasten.
9.6.3 Zahlungseinzug und Vorabbenachrichtigung. Der Zeitpunkt des Einzugs der Zahlung kann bis zu zehn Tage vor dem jeweils angegebenen, wiederkehrenden Kaufzeitpunkt liegen. Der Kunde wird über die Zahlungshöhe und das Abbuchungsdatum per E-Mail benachrichtigt, nachdem die Zahlung erfolgreich abgeschlossen wurde.
9.6.4 Fehlgeschlagene Ausführung. Sofern die Ausführung eines Sparplanes aus welchen Gründen auch immer nicht möglich ist, werden dem Kundenkonto keine Kryptowerte gutgeschrieben. In einem solchen Fall wird der Kunde per E-Mail über die fehlgeschlagene Ausführung des Sparplans benachrichtigt.
9.7 Widerruf. Der Kunde kann einen per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte erteilten Sparplan jederzeit widerrufen. Ein Widerruf wird spätestens zwei Werktage nach Übermittlung des Widerrufs durch den Kunden wirksam. Der Sparplan wird auch nach dem Widerruf oder einer Unterbrechung noch ausgeführt, sofern der Widerruf oder die Unterbrechung zwischen dem Zeitpunkt des Einzugs vom Bankkonto und dem jeweils wiederkehrenden Kaufzeitpunkt erfolgt.
9.8 Kosten für fehlgeschlagene Zahlungen. Sofern der Zahlungseinzug nicht möglich ist (z.B. Verweigerung oder Zurückweisung der Lastschrift durch die Bank) oder eine Lastschriftrückbuchung erfolgt und der Kunde die Verzögerung oder das Fehlschlagen verschuldet hat, trägt dieser die daraus resultierenden Kosten, soweit sie zur Deckung des angemessenen Verwaltungsaufwands erforderlich sind. Außerdem genehmigt der Kunde die erneute Ausführung der Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt.
9.9 Änderung der Zahlungsmethoden. Die akzeptierten Zahlungsmethoden können aus sachlich gerechtfertigten Gründen geändert, ergänzt und/oder eingestellt werden, sofern entsprechende Änderungen dem Kunden im Voraus mitgeteilt werden.
9.10 Gebühren. Jede zustande gekommene Ausführung eines Sparplans löst Gebühren aus. Die Gebühren sind hier einsehbar: https://www.cryptonow.net/de-de/wie-wir-geld-verdienen.
10 Cryptonow Gutscheinkarte
10.1 Cryptonow bietet die folgenden physischen und digitalen Gutscheinkarten ("Gutscheinkarte") an:
10.1.1 Bitcoin Starterpaket® Gutscheinkarte
10.1.1.1 Die Bitcoin Starterpaket® Gutscheinkarte ist eine physische oder digitale, vorausbezahlte Wertkarte und stellt einen handelsüblichen Geschenkgutschein dar.
10.1.1.2 Die Bitcoin Starterpaket® Gutscheinkarte enthält ein Guthaben in Fiatgeld (EUR, CHF[PN1] ) das mit dem spezifischen Zweck des Umtauschs in die Kryptowährung Bitcoin erworben wird. Eine Aktivierung und Nutzung des Gutscheinguthabens sind nur auf der Plattform möglich.
10.1.1.3 Für die Nutzung und Aktivierung der Bitcoin Starterpaket® Gutscheinkarte ist die vorherige Erstellung eines Kundenkontos sowie die Registrierung und erfolgreiche Verifikation notwendig.
10.1.1.4 Nach erfolgreicher Registrierung aktiviert der Gutscheinkarteninhaber den Gutschein auf der Plattform mithilfe von ID und PIN-Code.
10.1.1.5 Die Bitcoin Starterpaket® Gutscheinkarte fungiert gleichzeitig als leeres Blockchain Non-Custodial Offline Krypto-Wallet für Bitcoin mit einer eindeutigen Blockchain-Zieladresse und einem dazugehörigen "Private Key" für den Zugriff. Die Verwahrung erfolgt in Eigenverantwortung des Kunden. Cryptonow kennt die Private Keys nicht und kann sie weder bekannt geben, noch wiederherstellen.
10.1.1.6 Ein Private Key ist ein kryptografischer Schlüssel, der dem Inhaber den Zugang zu und die Kontrolle über seine Kryptowerte ermöglicht. Der Private Key muss streng vertraulich und sicher aufbewahrt werden, da jede Person, die Zugriff darauf hat, in der Lage ist, die damit verbundenen Kryptowerte zu verwalten und zu übertragen.
10.1.1.7 Nach Durchführung des Umtauschs können die Kryptowerte auf das Blockchain Non-Custodial Offline Krypto-Wallet für Bitcoin der Bitcoin Starterpaket® Gutscheinkarte transferiert werden.
10.1.1.8 Alternativ kann der Gutscheinkarteninhaber entscheiden die Kryptowerte gemäß Punkt 12 Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten bei Cryptonow verwahren zu lassen. Dies ist nur für vollständig verifizierte Kunden möglich.
10.1.1.9 Falls der Kunde nach der Gutscheinkartenaktivierung keine Entscheidung trifft, wird der Betrag automatisch gebührenfrei auf das Kundenkonto übertragen und damit Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten bei Cryptonow gewählt (falls der Kunde vollständig verifiziert ist).
10.1.2 Cryptonow Prepaid Gutscheinkarten
10.1.2.1 Die Cryptonow Prepaid Gutscheinkarte ist eine physische oder digitale, vorausbezahlte Wertkarte, die als handelsüblicher Geschenkgutschein dient.
10.1.2.2 Die Gutscheinkarte enthält ein vorausbezahltes Guthaben in Fiatgeld (EUR, CHF[PN2] ) das ausschließlich auf der Plattform verwendet werden kann. Eine Aktivierung und Nutzung des Gutscheinguthabens sind nur auf der Plattform möglich.
10.1.2.3 Für die Nutzung und Aktivierung der Gutscheinkarte ist die vorherige Erstellung eines Kundenkontos sowie die Verifizierung notwendig.
10.1.2.4 Nach erfolgreicher Registrierung und Verifikation aktiviert der Gutscheinkarteninhaber den Gutschein auf der Plattform mithilfe von ID und PIN-Code.
10.1.2.5 Nach Durchführung des Umtauschs werden Kryptowerte auf der Plattform gemäß Punkt 12 Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten bei Cryptonow verwahrt.
10.2 Die Gutscheinkarten können bei verschiedenen Verkaufsstellen und Onlineshops gekauft werden.
10.3 "Umtauschangebot". Nach erfolgreicher Legitimitätsprüfung kann der Gutscheinkarteninhaber das verfügbare Fiatguthaben auf der Plattform in verfügbare Kryptowerte umtauschen. Auf der Plattform wird der vorläufige Wechselkurs von Fiatgeld (z. B. EUR, CHF[PN3] ) zum Kryptowert angezeigt und nach einigen Sekunden aktualisiert. Wenn ein Kunde ein Angebot zum Umtausch des Guthabens einer Gutscheinkarte von Kryptowerten abgibt, wird dies als Angebot interpretiert, eine Transaktion einzugehen, bei der der Kunde Kryptowerte gegen Einlösung der Gutscheinkarte zu einem auf der Plattform zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten Preis kauft. Mit Betätigung der Schaltfläche "Auftrag ausführen" wird das Umtauschangebot verbindlich und kann nicht rückgängig gemacht werden.
10.4 Auslegung des Angebots. Jedes Umtauschangebot ist ausschließlich als verbindliches Angebot des Kunden auszulegen und zu qualifizieren, den Erhalt von Kryptowerten gegen Einlösung der Gutscheinkarte zu akzeptieren.
10.5 Annahme durch tatsächliche Erfüllung. Ein Kundenangebot kann entweder uno actu durch tatsächliche Erfüllung des Angebots innerhalb des Angebotszeitraums angenommen oder abgelehnt werden. Der Kunde wird über die Annahme oder Nichtannahme des Kundenangebots informiert. Tatsächliche Erfüllung bedeutet die Gutschrift des Kryptowertes auf dem Kundenkonto.
10.6 Cryptonow führt eine Legitimitätsprüfung durch, die die Gültigkeit der Gutscheinkarte, des Kundenkontos sowie Compliance-, System- und Limitüberwachungen umfasst. Cryptonow behält sich das Recht vor, die Gutschein-Aktivierung vorübergehend oder dauerhaft zu verweigern oder den Gutschein zu sperren, wenn ein berechtigter Grund gemäß Punkt 16.3 besteht.
10.7 Kundeninformation nach Ausführung der Transaktion. Nach Abschluss einer Transaktion wird der Kunde auf der Plattform und auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) über den erfolgreichen Abschluss der Transaktion oder deren Ablehnung informiert.
10.8 Rückabwicklung. Eine Rückabwicklung des Auftrags oder eine erneute Aktivierung des Gutscheins ist ausgeschlossen.
10.9 Laufzeit. Die Gültigkeit der Gutscheinkarte ist auf der Verpackungsrückseite ersichtlich. Im Zweifel ist die Gutscheinkarte 1 Jahr lang [PN4] gültig, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein im Rahmen des Kaufs aktiviert wurde. Für spezielle Promotionskarten, welche als solche gekennzeichnet sind, ist die Gültigkeit auf 6 Monate beschränkt.
10.10 Auszahlungsbeschränkungen. Eine Barauszahlung des Gutscheinguthabens ist nicht möglich. Eine Rückgabe der Gutscheinkarte am Kaufort ist möglich, sofern die Gutschenkarte noch nicht aktiviert wurde (siehe Punkt 10.1). Ein Umtausch in andere Gutscheine ist ausgeschlossen. Das Guthaben wird nicht verzinst.[PN5]
10.11 Gekaufte Geschenkkarten, die noch nicht auf einem Kundenkonto aufgeladen sind, können an andere Personen verschenkt werden. Wenn die Geschenkkarte auf das Kundenkonto eingelöst wurde, ist sie nicht mehr auf eine andere Person oder ein anderes Konto übertragbar. Der gewerbliche Handel mit Gutscheinkarten ist untersagt.
10.12 Die Gutscheinkarte fällt nicht in den Anwendungsbereich des Zahlungsdienstegesetzes. Das verfügbare Gutscheinguthaben ist keine Einlage oder ähnliche Vereinbarung.
10.13 Risiko des Verlustes. Bei Verlust, Diebstahl, Betrug oder Beschädigung der Karte übernimmt Cryptonow keine Haftung, und solche Karten werden nicht ersetzt.
10.14 Gebühren. Etwaige anfallende Gebühren in Bezug auf Gutscheine sind direkt auf der Plattform sowie auf der Website unter https://www.cryptonow.net/de-de/wie-wir-geld-verdienen einsehbar.
11 Standardvereinbarung für Transferdienstleistungen
11.1 Modalitäten von Transferdienstleistungen
11.1.1 Übertragungen von Kryptowerten vom Kundenkonto zu einer Wallet außerhalb der Plattform ("Krypto Auszahlung") oder Übertragungen von einer Wallet außerhalb der Plattform auf das Kundenkonto ("Krypto Einzahlung") stellen "Transferdienstleistungen" von Cryptonow dar.
11.1.2 Transferdienstleistungen werden on-chain auf dem Protokoll des jeweiligen "DLT-Netzwerks" abgewickelt.
11.1.3 Die Transferdienstleistung ist abgeschlossen und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden, sobald die Transaktion im externen DLT-Netzwerk aufscheint. Die Transferdienstleistung kann nur durch eine Bestätigung durch das entsprechende Netzwerk abgeschlossen werden.
11.2 Verfahren zur Einleitung oder Zustimmung zu Transferdienstleistungen
11.2.1 Der Kunde kann eine Transferdienstleistung einleiten, indem er auf der Plattform den zu übertragenden Kryptowert auswählt, die Transferdetails (z.B. Art und Menge des Kryptowertes, Empfänger, Walletadresse, etc.) eingibt und anschließend die Zusammenfassung der Transferdienstleistung bestätigt.
11.2.2 Nach erfolgreicher Einleitung einer Transferdienstleistung zieht Cryptonow den überwiesenen Betrag und die anfallenden Blockchain-Gebühren vom Kryptowerteguthaben des Kunden im internen Auftragsverwaltungssystem ab. Der aktualisierte Kontostand wird dann im Konto des Kunden auf der Plattform angezeigt.
11.3 Eingang der Transferdienstleistung
11.3.1 Jede Einleitung einer Transferdienstleistung, die vor 23:59 Uhr (MEZ) bei Cryptonow eingeht, gilt als am selben Werktag eingegangen. Es bestehen keine festgelegten Annahmeschlusszeiten.
11.4 Ausführung von Transferdienstleistungen
11.4.1 Wenn die Transferdienstleistung bei Cryptonow eingegangen ist, führt Cryptonow die notwendigen Compliance Schritte durch und überprüft insbesondere die Einhaltung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/1113 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte ("Travel Rule") und anderer anwendbarer Vorschriften zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ("AML/CFT") (z.B. Abgleich mit Sanktionenliste).
11.4.2 Wenn diese Compliance Prüfungen positiv abgeschlossen werden konnten, führt Cryptonow die Transferdienstleistung auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Daten auf dem vom Kunden gewählten DLT-Netzwerk aus.
11.5 Gründe für die Ablehnung oder Aussetzung einer Transferdienstleistung
11.5.1 Cryptonow kann die vom Kunden eingeleitete Transferdienstleistung aus den folgenden Gründen aussetzen:
11.5.1.1 Ungewöhnliche Aktivitäten oder ein auffälliges Nutzerverhalten;
11.5.1.2 Nutzung von VPN-Diensten;
11.5.1.3 Häufiger Wechsel der IP-Adresse;
11.5.1.4 Erheblich vom üblichen Verhalten abweichende Login- oder Transaktionsmuster;
11.5.1.5 Mehrfach fehlerhafte Eingaben von Zwei-Faktor-Authentifizierungscodes (2FA);
11.5.1.6 Änderungen des Account- oder Sicherheitsstatus (wie etwa Passwortänderung oder der Anpassung hinterlegter Authentifizierungsmethoden)
11.5.2 Cryptonow kann die vom Kunden eingeleitete Transferdienstleistung aus den folgenden Gründen ablehnen:
11.5.2.1 Unzureichendes, verfügbares Kryptowerteguthaben des Kunden. In diesem Fall wird die Transferdienstleistung komplett abgelehnt und es findet keine teilweise Ausführung statt;
11.5.2.2 Die angegebene Empfängeradresse stimmt nicht mit dem ausgewählten DLT-Netzwerk überein;
11.5.2.3 Der Kunde versucht einen nicht unterstützten Kryptowert einzuzahlen oder ein nicht unterstütztes DLT-Netzwerk zu verwenden;
11.5.2.4 Es ist kein Ziel-Tag für ein DLT-Netzwerk angegeben, das ein solches Tag erfordert;
11.5.2.5 Ein anwendbares Auszahlungslimit wird überschritten;
11.5.2.6 Der Mindesttransferbetrag für einen bestimmten Kryptowert wird nicht erreicht;
11.5.2.7 Die maximale Ausführungsfrist des DLT Netzwerks wird überschritten;
11.5.2.8 Der Sender oder der Empfänger einer Transferdienstleistung stellt unvollständige oder inkonsistente Informationen bereit, die aufgrund der Travel Rule oder anderer AML/CFT-Bestimmungen erforderlich sind;
11.5.2.9 Im Falle einer Transferdienstleistung an oder von einer gehosteten Wallet kann die aus AML/CFT-Sicht erforderliche Sorgfaltspflicht nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. aufgrund mangelnder Kooperation des Dienstleisters oder aufgrund von Risiken oder unzureichenden Standards des Dienstleisters des Empfängers);
11.5.2.10 Im Falle einer Transferdienstleistung an oder von einer nicht gehosteten Wallet der Sender oder Empfänger der Transferdienstleistung die Eigentümerschaft der Wallet-Adresse nicht verifizieren kann;
11.5.2.11 Die internen Compliance- und AML/CFT-Richtlinien von Cryptonow die Nichtausführung der Transferdienstleistung verlangen;
11.5.2.12 Ablehnung/Markierung durch DLT-Netzwerk-Transaktionsüberwachungssysteme;
11.5.2.13 Ablehnung durch den Kryptowertedienstleister des Empfängers einer Krypto Auszahlung;
11.5.2.14 Cryptonow muss (einen Teil) seiner Transferdienstleistungen aufgrund von Wartungsarbeiten, technischen Problemen oder DLT-Netzwerk-Upgrades aussetzen.
11.6 Kundeninformation im Falle von Ablehnung oder Aussetzung von Transferdienstleistungen
11.6.1 Wenn Cryptonow eine Transferdienstleistung ablehnt oder aussetzt, informiert Cryptonow den Kunden über eine solche Ablehnung oder Aussetzung und stellt dem Kunden die folgenden Informationen zur Verfügung:
11.6.1.1 Der Grund, warum die Transferdienstleistung abgelehnt oder ausgesetzt wurde, vorausgesetzt, die Weitergabe dieser Informationen entspricht allen regulatorischen Anforderungen;
11.6.1.2 Schritte, die der Kunde gegebenenfalls unternehmen kann, um die Ablehnung oder Aussetzung der Transferdienstleistung zu beheben; und
11.6.1.3 Die Höhe der Gebühren oder Kosten, die dem Kunden bereits entstanden sind, einschließlich der Frage, ob diese Gebühren vom Kunden zu tragen sind oder erstattet werden, sofern notwendig.
Das Vorstehende gilt nur, wenn die Kundeninformation aus AML- und regulatorischer Sicht angemessen und durchführbar ist.
11.7 Maximale Ausführungsfrist
11.7.1 Die Zeit bis zur Ausführung einer Transferdienstleistung über das betroffene DLT-Netzwerk liegt außerhalb des Einflussbereichs von Cryptonow. Diese Zeit wird nicht auf der Grundlage traditioneller Zeitmessungen berechnet, sondern auf der Grundlage neuer Blockbestätigungen (d. h. Stapel abgeschlossener Transaktionen), die dem betreffenden DLT-Netzwerk ab dem Zeitpunkt der Übertragung an das betreffende DLT-Netzwerk hinzugefügt werden. Die Regeln des jeweiligen DLT-Netzwerks definieren die maximale Ausführungszeit, bis eine Transferdienstleistung in eine neue Blockbestätigung aufgenommen werden muss.
11.7.2 Eine Liste dieser maximalen Ausführungszeiten für jeden verfügbaren Kryptowert und jedes unterstützte DLT-Netzwerk, einschließlich der Anzahl der Blockbestätigungen, die erforderlich sind, damit die Übertragung des Kryptowertes für jedes DLT-Netzwerk irreversibel ist, findet der Kunde auf der Cryptonow-Website: https://www.cryptonow.net/de-de/leistunsgübersicht.
11.8 Gebühren
11.8.1 Es können Transaktions- oder Miner-Gebühren anfallen, die außerhalb der Sphäre von Cryptonow liegen, die vom Kunden getragen und direkt abgerechnet werden müssen.
11.9 Kundeninformation nach Ausführung der Transaktion
Dem Kunden wird nach erfolgreichem Abschluss einer Transaktion eine Bestätigung der abgeschlossenen Transaktion auf der Plattform und auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. E-Mail) bereitgestellt.
11.10 Nicht autorisierte oder falsch eingeleitete Transferdienstleistungen
11.10.1 Wenn der Kunde Grund zu der Annahme hat, dass eine nicht autorisierte oder falsch eingeleitete Transferdienstleistungen vorliegt, muss der Kunde dies so umgehend wie möglich an Cryptonow melden.
11.10.2 Im Falle einer nicht autorisierten oder fehlerhaft eingeleiteten Transferdienstleistung haftet Cryptonow gegenüber dem Kunden auf der Grundlage der in Punkt 24 festgelegten Beschränkung für Schadensersatzansprüche. Für Vorfälle, die nicht Cryptonow zuzurechnen sind, haftet Cryptonow nicht.
11.11 Sonderfall Rückgabe mittels Paper Wallet. Die in Punkt 11.1 bis 11.10 beschriebenen Transferdienstleistungen stehen nicht für alle auf der Plattform angebotenen Kryptowerte zur Verfügung ("Transferbeschränkte Kryptowerte"). Transferbeschränkte Kryptowerte können von Kunden zwar jederzeit auf der Plattform gekauft und verkauft werden, jedoch nicht automationsunterstützt transferiert werden. Sollte ein Kunde einen Transferbeschränkten Kryptowert dennoch außerhalb der Plattform transferieren möchten, so kann er eine Rückgabe von Kryptowerten im Einklang mit diesem Abschnitt von Cryptonow veranlassen. Transferbeschränkte Kryptowertewerden auf der Plattform ausdrücklich gekennzeichnet.
11.11.1 Der Kunde kann über die Plattform in seinem Kundenkonto oder über den Kundensupport die Auslieferung eines Transferbeschränkten Kryptowerts beantragen. Der Kunde muss in dieser Anfrage die notwendigen Angaben zur Bearbeitung dieser Anfrage vollständig bekannt geben (z.B. Art des Transferbeschränkten Kryptowertes, Anzahl der Kryptowerte etc).
11.11.2 Unter Vorlage eines amtlichen und gültigen Lichtbildausweises prüft Cryptonow im Rahmen eines Video-Calls die Identität des Kunden und nimmt die Verifizierung durch Abgleich mit den bei Cryptonow gespeicherten Daten vor.
11.11.3 Nach erfolgter Identifizierung und Verifizierung durch Cryptonow, kann der Kunde den Public und Private Key (und damit die notwendigen Zugangsmittel – im Folgenden als "Paper Wallet" bezeichnet) entweder in der Zentrale von Cryptonow persönlich abholen, oder verlangen, dass Cryptonow ihm das Paper Wallet über die mit dem Kundenkonto verbundene E-Mail-Adresse des Kunden übermittelt. Wählt der Kunde die Übermittlung des Paper Wallet per E-Mail, trägt der Kunde das Risiko der Übermittlung auf elektronischem Wege (insbesondere auch das Risiko des zufälligen Verlustes der Zugangsdaten und/oder der damit verbunden der Transferbeschränkten Kryptowerte).
11.11.4 Auf dem Paper Wallet befinden sich die zu dem Zeitpunkt entsprechenden Transferbeschränkten Kryptowerte des Kunden, die dieser erhalten möchte. Die weitere Verfügung über diese Kryptowerte und das "Paper Wallet" ist durch Cryptonow nicht eingeschränkt. Mit der Übermittlung gemäß 11.11.3 befinden sich diese Kryptowerte nicht mehr in Verwahrung durch Cryptonow und es werden keinerlei regulierten Dienstleistungen in Bezug auf diese zurückgegebenen Kryptowerte erbracht.
11.12 Missbräuchliche Verwendung der Paper Wallet. Cryptonow behält sich das Recht vor bei (vermuteter) missbräuchlicher Verwendung der Paper Wallet Lösung (z.B. bei wiederholter Auszahlung von kleinen Beträgen ohne entsprechende Begründung) einen entsprechenden Aufwandersatz für die Erstellung eines Paper Wallets einzuheben.
11.13 Krypto Einzahlung. Um eine Einzahlung auf das Kundenkonto vorzunehmen, muss der Kunde eine Walletadresse in seinem Kundenkonto generieren. Dazu wählt der Kunde den Kryptowert aus, den er übertragen möchte, klickt auf "Einzahlung" und wählt das richtige Netzwerk, wie es von der sendenden Partei angegeben wurde. Falls der Kryptowert eine Option für einen Zieltag, ein Memo oder eine Nachricht unterstützt, muss der Kunde diese angeben, andernfalls könnten die Kryptowerte verloren gehen. Es ist zu beachten, dass nur von Cryptonow unterstützte Kryptowerte eingezahlt werden können. Eine Liste der unterstützten Kryptowerte sind hier einsehbar: www.cryptonow.net/de-de/leistungsuebersicht.
11.14 Gebühren. Jede ausgeführte Transferdienstleistung löst Gebühren aus. Die Gebühren sind hier einsehbar: https://www.cryptonow.net/de-de/wie-wir-geld-verdienen.
11.15 Sicherheitssysteme. Cryptonow setzt die in Punkt 13 beschriebenen Sicherheitssysteme für die Erbringung von Transferdienstleistungen ein.
12 Standardvereinbarung für die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten
12.1 Verwaltungs- und Verwahrdienstleistungen / Verwahrstrategie
12.1.1 Verwahrungsdienstleistungen. Cryptonow bietet die Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten an und verwahrt und kontrolliert Kryptowerte oder die Mittel für den Zugang zu solchen Kryptowerten für vollständig verifizierte Kunden ("Verwaltungs- und Verwahrdienstleistungen").
12.1.2 Eigentum. Der Kunde hat keine Selbstverwaltung über die bei Cryptonow verwahrten Kryptowerte und nur Cryptonow verfügt über die Zugriffsmittel auf diese Kryptowerte (z. B. Private Keys). Cryptonow verwaltet die Kryptowerte des Kunden gemäß dessen Anweisungen und der Kunde ist der zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentümer der verwahrten Kryptowerte.
12.1.3 Kein eigenes Ermessen von Cryptonow. Cryptonow erbringt Verwaltungs- und Verwahrdienstleistungen nur auf ausdrückliche Anweisung der Kunden.
12.1.4 Internes Auftragsverwaltungssystem. Cryptonow verwahrt die Kryptowerte von mehreren oder allen Kunden auf gemeinsamen On-Chain Omnibus Wallets. Über ein internes Auftragsverwaltungssystem ist es Cryptonow trotzdem möglich, jederzeit die Kryptowerte den einzelnen Kunden zuzuordnen. Sämtliche Bewegungen und Transaktionen über die Dienstleistungen auf der Plattform werden automatisch und zeitgleich im internen Auftragsverwaltungssystem dargestellt und als Änderungen in den Positionen der einzelnen Kunden erfasst.
12.1.5 Trennung. Eigene Kryptowerte von Cryptonow und Kryptowerte von Kunden werden strikt getrennt und in unterschiedlichen Wallets gehalten. Cryptonow verwahrt, verwaltet und hält Kryptowerte im Namen und Auftrag der Kunden, verwendet die Kryptowerte der Kunden aber nicht, außer Cryptonow wird dazu explizit vom Kunden beauftragt.
12.1.6 Anzeige von Kryptowerten. Alle im internen Auftragsverwaltungssystem zu Gunsten des Kundenkontos erfassten Vermögenswerte werden (auch in aggregierter Form) auf der Plattform einheitlich angezeigt. Diese Darstellungsmethode dient ausschließlich zu Informationszwecken und hat keine Auswirkungen auf die verschiedenen zugrunde liegenden Rechtskonzepte, die im Rahmen dieser AGB festgelegt und dargelegt werden.
12.1.7 Saldenauszug. Einmal pro Quartal und auf Verlangen des betreffenden Kunden stellt Cryptonow dem Kunden eine Aufstellung der in dessen Namen gehaltenen Kryptowerte in elektronischer Form zur Verfügung. Diese Aufstellung listet die jeweiligen Kryptowerte, ihren aktuellen Betrag, ihren aktuellen Wert (in einer ausgewählten offiziellen Währung) und die während des betreffenden Zeitraums vorgenommenen Übertragungen von Kryptowerten (einschließlich Einzahlungen, Auszahlungen und Transaktionen auf der Plattform) auf.
12.1.8 Verwahrgut. Das Verwahrgut besteht aus allen Kryptowerten, die dem Kundenkonto gutgeschrieben sind als direkte Folge von:
- einem Kauf, Tausch oder Umtausch einer Gutscheinkarte, der über die Plattform abgewickelt wurde; oder
- einem Transfer von Kryptowerten auf die Plattform, wenn alle erforderlichen Nachweise erbracht wurde.
Zur Klarstellung: Alle anderen Kryptowerte, die, aus welchem Grund auch immer, dem Kundenkonto gutgeschrieben werden (z.B. durch Vornahme einer Überweisung ohne ausreichenden Nachweis), stellen kein Verwahrgut dar.
12.1.9 Wallets. Die Kryptowerte des Kunden werden in einer Kombination aus Hot-, Warm- und Cold-Wallets gespeichert, um Schutz und Liquidität zu gewährleisten. Hier findet man einen Überblick über die verwendeten Wallets-Systeme zur Information:
12.1.9.1 Hot Wallets. Die Hot Omnibus Wallets werden für Ein- und Auszahlungen verwendet. Das Hot Wallet ist von den unten beschriebenen Warm und Cold Wallets getrennt. Sobald die Hot Wallet einen bestimmten Schwellenwert an Kryptowerten erreicht, werden Kryptowerte automatisch in der Warm Wallet hinterlegt.
12.1.9.2 Warm Wallets. Die Warm Omnibus Wallets sind für den mittelfristigen Gebrauch konzipiert und dienen als Vermittler zwischen der Hot und der Cold Omnibus Wallets. Sobald ein bestimmter Schwellenwert für Kryptowerte erreicht ist, werden Kryptowerte automatisch in den Hot bzw. Cold Omnibus Wallets hinterlegt.
12.1.9.3 Cold Wallets. Die Cold Omnibus Wallets sind die Wallets für große Mengen an Kryptowerten und werden oft als "Offline-Wallets" bezeichnet. Die Cold Omnibus Wallets verfügen über restriktive Zugriffsverwaltungsmechanismen. Sobald ein bestimmter Schwellenwert für Kryptowerte in der Warm oder Hot Wallet erreicht ist, werden diese automatisch in diesen Wallets hinterlegt.
12.2 Rückgabe von Kryptowerten. Der Kunde kann die Rückgabe der auf der Plattform verwahrten Kryptowerte jederzeit beantragen und Cryptonow wird die Krypto Auszahlung umgehend durchführen, außer in den in Punkt 11.5 beschriebenen Fällen. Für Kryptowerte die unter den in Punkt 11.11 beschriebenen Sonderfall Paper Wallet fallen, gelten die in Punkt 11.11 beschriebenen Modalitäten.
12.3 Authentifizierung. Der Kunde kann die Dienstleistungen von Cryptonow nur nach erfolgreicher Kundenauthentifizierung verwenden.
12.4 Sicherheitssysteme. Cryptonow setzt die in Punkt 13 beschriebenen Sicherheitssysteme für die Erbringung von Verwahrungs- und Verwaltungsdienstleistungen ein.
12.5 Kosten und Gebühren. Für die Bereitstellung der Verwaltungs- und Verwahrdienstleistungen können Gebühren erhoben werden. Die Gebühren sind hier einsehbar: https://www.cryptonow.net/de-de/wie-wir-geld-verdienen.
12.6 Haftung. Als Eigentümer der Kryptowerte trägt der Kunde das gesamte Risiko des Verlusts (in tatsächlicher, rechtlicher oder wirtschaftlicher Hinsicht) dieser Kryptowerte, insbesondere jedes der in Annex III genannten Risiken. Eine allfällige Haftung von Cryptonow aus oder im Zusammenhang mit Verwahrdienstleistungen ist nach Maßgabe von Punkt 24 dieser AGB beschränkt.
13 Sicherungssysteme
13.1 Cybersicherheitsmaßnahmen. Cryptonow setzt fortschrittliche Cybersicherheitsmaßnahmen ein, darunter Firewalls, Verschlüsselung und redundante Serverarchitekturen, um die Risiken von Cyberbedrohungen zu minimieren.
13.2 Multi-Signatur. Die Infrastruktur auf der Plattform wird durch die Verwendung von rollenbasierten Zugriffskontrollen für autorisiertes Personal von Cryptonow gesichert, die mehrere private Schlüssel für die Autorisierung von Transaktionen erfordern. Dadurch werden einzelne Fehlerquellen eliminiert und der Schutz vor nicht autorisierten Transaktionen verbessert.
13.3 Laufende Risikobewertungen. Cryptonow führt regelmäßig Sicherheitsprüfungen, Überprüfungen des Zugriffsmanagements und kryptografische Bewertungen durch, um potenzielle Bedrohungen für seine Kryptowertedienstleistungen zu identifizieren, analysieren und abzubilden.
13.4 Überwachung und Abgleich. Um die operative Integrität aller erforderlichen Systeme sicherzustellen, setzt Cryptonow fortlaufende Überwachungsebenen sowie regelmäßige Compliance Überprüfungen ein. Dies erfordert auch regelmäßige manuelle Systemprüfungen und Kontenabgleichtests.
13.5 Schlüsselverwaltung und Backup. Die privaten Schlüssel der Wallets werden mithilfe einer verschlüsselten und fragmentierten Speicherinfrastruktur gesichert. Diese Sicherungen werden auf mehrere geografisch getrennte, manipulationssichere Standorte verteilt, um sicherzustellen, dass die Schlüssel im Falle eines Ausfalls des Primärsystems zugänglich bleiben.
13.6 Notfallwiederherstellungsverfahren. Es wird ein detaillierter Notfallwiederherstellungsplan geführt, der Szenarien wie Cybervorfälle, Hardwareausfälle und Naturkatastrophen abdeckt. Dieser Plan umfasst vordefinierte Verfahren zur Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit und zur Wiederaufnahme der Transaktionsverarbeitung mit minimaler Unterbrechung.
13.7 Reaktion auf Sicherheitsvorfälle. Cryptonow hat einen umfassenden Reaktionsplan für Sicherheitsvorfälle erstellt, um potenzielle Sicherheitsverletzungen und andere Vorfälle schnell und effektiv zu beheben. Cryptonow testet diese Pläne regelmäßig.
13.8 Kundenbenachrichtigungsmechanismus. Kunden werden im Falle eines Sicherheitsvorfalls, der ihre Kryptowerte betrifft, so schnell wie möglich informiert. Cryptonow bietet Kunden Mechanismen zur schnellen Reaktion, um kompromittierte Kundenkonten zu deaktivieren. Darüber hinaus bietet Cryptonow seinen Kunden Sicherheitsmaßnahmen wie die Multi-Faktor-Authentifizierung, um die Kontosicherheit zu erhöhen.
13.9 Audit. Es werden regelmäßige Prüfungen durchgeführt, um die Richtigkeit aller Aufzeichnungen über die verwahrten Vermögenswerte zu bestätigen und die Existenz aller Kryptowerte innerhalb der Plattform festzustellen.
13.10 Risikobasiertes Audit. Es wird ein jährlicher risikobasierter interner Prüfungsplan erstellt, um die wichtigsten Risiken rechtzeitig anzugehen, wozu unter anderem simulierte Phishing- und Penetrationstests gehören. Der Plan wird regelmäßig überprüft, um auf neu auftretende Risiken und Veränderungen einzugehen.
14 De-Listing von Kryptowerten
14.1 Unter bestimmten Umständen kann es notwendig sein, einen zuvor verfügbaren Kryptowert von der Plattform zu delisten, das bedeutet diesen von der Plattform zu entfernen und damit die Möglichkeit, diesen auf der Plattform zu kaufen, verkaufen, tauschen, einzuzahlen oder auszuzahlen, zu beenden.
14.2 Kunden, die den betroffenen Kryptowert in ihren Kundenkonten halten, werden über die Plattform und auf einem dauerhaften Datenträger (zB E-Mail) über das geplante de-listing informiert.
14.3 Diese Benachrichtigung wird mindestens 30 Tage vor dem de-listing bereitgestellt und enthält das genaue Datum des de-listing sowie Informationen darüber, wie sich das de-listing auf die Fähigkeit auswirkt, den Kryptowert über oder auf der Plattform zu verwenden.
14.4 Cryptonow kann unter Umständen nicht in der Lage sein, die Ankündigungsfrist einzuhalten, wenn rechtliche oder regulatorische Anforderungen oder erhebliche Sicherheits- oder Liquiditätsprobleme das sofortige Delisting oder eine kürzere Ankündigungsfrist für das Delisting erfordern.
14.5 Zum geplanten Zeitpunkt des de-listings wird sowohl die Möglichkeit den Kryptowert kaufen, verkaufen, tauschen, einzuzahlen oder auszuzahlen, deaktiviert. Wenn der Kunde nach dem de-listing eines Kryptowertes noch einen solchen in seinem Kundenkonto hat, muss er sich an den Kundendienst wenden, um Unterstützung bei der Verwertung zu erhalten.
15 Ordentliche Kündigung
15.1 Kündigungsrechte des Kunden. Der Kunde kann das Kundenkonto und alle anderen Transaktionen und Geschäftsbeziehungen unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen kündigen. Das Recht des Kunden, aufgrund einer Änderung der AGB kostenlos zu kündigen, bleibt hiervon unberührt. Darüber hinaus kann Cryptonow nach eigenem Ermessen eine ordentliche Kündigung auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist akzeptieren (z.B. bei Abzug aller Vermögenswerte und Löschung des Kundenkontos durch den Kunden).
15.2 Kündigungsrecht von Cryptonow. Cryptonow kann die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden jederzeit unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten kündigen. Die Kündigung muss in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger gegenüber dem Kunden abgegeben werden.
16 Außerordentliche Kündigung / Sperrung und Aussetzung von Transaktionen, Transferdienstleistungen und Gutscheinkarten
16.1 Kündigung aus wichtigem Grund. Cryptonow oder der Kunde können die gesamte Geschäftsbeziehung oder einzelne Teile davon jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund kündigen.
16.2 Überprüfung des Vorliegens eines Grundes. Wenn das Vorliegen eines der in diesem Punkt angeführten Gründe vermutet wird, führt Cryptonow eine objektive und sachliche Prüfung durch, um zu ermitteln, ob die Vermutungen begründet sind. Das Kundenkonto oder eine seiner Funktionen kann in der Zwischenzeit vorübergehend oder dauerhaft blockiert, eingefroren oder ausgesetzt werden. Sollte sich herausstellen, dass der Verdacht gerechtfertigt ist, ist Cryptonow berechtigt, die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden mit sofortiger Wirkung zu kündigen und das Kundenkonto ohne weitere Ankündigung aus wichtigem Grund zu schließen.
16.3 Gründe. Cryptonow ist berechtigt, die Geschäftsbeziehung mit sofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen, wenn Gründe vorliegen, die eine Fortsetzung der Geschäftsbeziehung unzumutbar machen. Diese Gründe liegen insbesondere, aber nicht ausschließlich, vor, wenn:
16.3.1 Cryptonow vernünftigerweise davon ausgeht, dass ein Kunde wegen eines Verstoßes gegen Straf-, Verwaltungs- oder Steuergesetze in irgendeinem Land der Welt verurteilt oder angeklagt ist oder wurde (einschließlich angemessen dokumentierter Medienberichte oder Marktgerüchte).
16.3.2 Gegen den Kunden amtliche Ermittlungen (von einer zuständigen Behörde, insbesondere von Staatsanwälten oder Finanz- bzw. Steuerbehörden) wegen eines Verstoßes gegen einschlägige Straf-, Verwaltungs- oder Steuergesetze in einem beliebigen Land der Welt eingeleitet wurden oder angedroht werden.
16.3.3 Cryptonow dies unternimmt, um (i) geltende Gesetze oder Verordnungen (insbesondere zur Bekämpfung von Geldwäsche), (ii) interne Richtlinien, die auf solchen Gesetzen oder Verordnungen beruhen, (iii) Anordnungen oder Aufforderungen eines Gerichts oder einer anderen Behörde oder (iv) geltende Sanktionslisten zu erfüllen.
16.3.4 Ein Kunde gegen eine seiner Verpflichtungen aus den AGB verstoßen hat, die nicht anderweitig in diesem Punkt angeführt sind und diesen Verstoß nicht innerhalb von 10 Werktagen nach der Benachrichtigung durch Cryptonow behoben hat.
16.3.5 Ein Kunde wiederholt fehlerhafte Versuche zur Aktivierung des Gutscheins (z.B. durch falsche Eingabe der ID, der Aktivierungs-PIN oder durch die Nutzung eines nicht aktivierten Gutscheins) unternimmt.
16.3.6 Ein Kunde versucht die Gutscheinkarten gewerblich weiterzuverkaufen.
16.3.7 Ein Kunde einen Mitarbeiter, Vertreter oder verbundenes Unternehmen von Cryptonow belästigt oder sich diesen gegenüber auf obszöne, beleidigende oder missbräuchliche Weise verhält.
16.3.8 Ein Kunde ein Kundenkonto nutzt, ohne rechtlich zur Nutzung eines solchen Kundenkontos berechtigt zu sein.
16.3.9 Ein Kunde seine korrekte Identität oder die Herkunft von Geldern verschleiert, indem er Cryptonow oder einem Zahlungsdienstleister falsche, unvollständige, veraltete oder irreführende Daten zur Verfügung stellt.
16.3.10 Ein Kunde die Plattform manipuliert. Eine solche Manipulation umfasst insbesondere die Verwendung eines automatisierten Systems (z.B. eines Bots) oder eines anderen Tools oder einer Methode, die vom normalen und typischen Handelsverhalten von Kleinanlegern abweicht und auf den Einsatz einer bestimmten Technologie, Software und/oder eines Systems zur Automatisierung des Handels hinweist, es sei denn, eine solche Verwendung wurde zuvor schriftlich mit Cryptonow vereinbart.
16.3.11 Ein Kunde die Plattform auf eine Weise nutzt, die zu Rückbuchungen von Debit- oder Kreditkarten führt.
16.3.12 Ein Kunde Geschäfte auf eine Weise durchführt oder die Plattform so nutzt, dass Cryptonow dadurch Schäden, Nachteile oder Verluste erleidet und/oder eine Dienstleistung beeinträchtigt wird.
16.3.13 Ein Kunde die rechtliche Handlungsfähigkeit verliert. Das Kundenkonto und alle Transaktionen können ausgesetzt werden, bis geklärt ist, wer im Einklang mit den geltenden Gesetzen über die Vermögenswerte verfügen darf.
16.3.14 Ein Kunde verstirbt. Sobald Cryptonow über den Tod eines Kunden benachrichtigt wurde und einen ausreichenden Nachweis des Todes erhalten hat, wird das Kundenkonto aus Sicherheitsgründen ausgesetzt und gesperrt, bis die Erbfolge von einem für den Nachlass des verstorbenen Kunden zuständigen Gericht festgestellt wird. Die erforderlichen Schritte werden dem benannten Testamentsvollstrecker bzw. dem/den Erben mitgeteilt.
16.4 Mitteilung der außerordentlichen Kündigung. Für den Fall einer außerordentlichen Kündigung durch Cryptonow wird Cryptonow den Kunden über eine solche Beendigung per E-Mail benachrichtigen, es sei denn, eine solche Benachrichtigung wäre rechtswidrig. Cryptonow ist nicht verpflichtet, dem Kunden Erkenntnisse oder Informationen offenzulegen, die im Rahmen der Sicherheits- und Risikomanagementverfahren gewonnen wurden.
16.5 Vorübergehende Maßnahmen. Cryptonow kann die Bereitstellung bestimmter Dienstleistungen für den Kunden blockieren (z.B. das Kundenkonto schließen, blockieren, einfrieren oder aussetzen, Transaktionen und Transferdienstleistungen beschränken oder nicht durchführen, Gutscheinumtäusche temporär oder dauerhaft verweigern, Gutscheine sperren, etc.) wenn
16.5.1 die Daten in dem Kundenprofil unvollständig, nicht auf dem aktuellsten Stand oder nicht verifiziert sind;
16.5.2 Cryptonow zusätzliche Informationen aufgrund einer verstärkten Sorgfaltspflicht zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung anfordert;
16.5.3 der Kunde die von Cryptonow zusätzlich angeforderten Informationen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorlegt; oder
16.5.4 dies aus zwingenden gesetzlichen Gründen notwendig ist.
16.6 Aufhebung der Aussetzung. Für den Fall, dass das Kundenkonto gesperrt oder der Zugang ausgesetzt wird, wird Cryptonow die Sperrung oder Einfrierung aufheben oder die Transaktion durchführen, sobald die genannten Gründe nicht mehr vorliegen. Cryptonow ist jedoch nicht verpflichtet, dem Kunden zu gestatten, ein Geschäft zu den gleichen Bedingungen wie das ausgesetzte, rückgängig gemachte oder stornierte Geschäft durchzuführen.
16.7 Pfändung der Vermögenswerte eines Kunden. Falls Vermögenswerte eines Kunden gepfändet werden, kann Cryptonow gemäß den Anweisungen des Gerichts, des Verwalters oder der bevollmächtigten Person gezwungen sein, über die Vermögenswerte des Kunden zu verfügen und/oder den Zugang zum Kundenkonto zu beschränken.
17 Abzug, Veräußerung und gerichtliche Hinterlegung von Vermögenswerten
17.1 Abzug von Vermögenswerten. Nach der Kündigung der Geschäftsbeziehung, unabhängig davon, ob die Kündigung durch Cryptonow oder den Kunden erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, alle Vermögenswerte spätestens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist abzuziehen. Wird die Geschäftsbeziehung außerordentlich gemäß dieser AGB gekündigt, besteht keine Kündigungsfrist, und der Kunde muss die Vermögenswerte unverzüglich abziehen, es sei denn, die Guthaben sind aufgrund geltender Vorschriften (z.B. Einhaltung von Sanktionen, gerichtlichen Verfügungen etc.) nicht abhebbar. Der Kunde wird per E-Mail darüber informiert, dass er alle offenen Angebote zu schließen und die Vermögenswerte vom Kundenkonto abzuziehen hat. Jeder Abzug steht unter dem Vorbehalt der vorherigen vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen.
17.2 Veräußerung und gerichtliche Hinterlegung. Sollten sich nach Ablauf der Kündigungsfrist noch Kryptowerte oder Fiatgeld im Kundenkonto befinden, wird Cryptonow den Kunden auffordern, diese innerhalb von einem Monat nach dem Ende der Kündigungsfrist abzuziehen. Ein solcher Verkauf oder Transfer von Vermögenswerten nach Kündigung der Geschäftsbeziehung muss durch das Compliance-Department genehmigt werden. Cryptonow kann nach Ablauf der Übergangsfrist und nach vorheriger schriftlicher Information des Kunden:
17.2.1 die verbleibenden Kryptowerte zum herrschenden Marktpreis auf der Plattform veräußern und die Verkaufserlöse (nach Abzug aller im Zusammenhang mit dem Verkauf anfallenden Gebühren) dem Kundenkonto gutschreiben;
17.2.2 den Verkaufserlös oder bestehendes Fiatgeld auf das hinterlegte Kundenbankkonto übertragen; und/oder
17.2.3 die verbleibenden Vermögenswerte auf Kosten des Kunden bei Gericht hinterlegen. Der Kunde wird über eine solche Hinterlegung informiert.
Zur Klarstellung: Cryptonow übernimmt keine Haftung für entgangenen Gewinn, der aus einer solchen Veräußerung/Hinterlegung resultiert.
17.3 Gebühr. Derzeit ist die Nutzung der Plattform für Kunden gebührenfrei. Jedoch kann Cryptonow, falls eine Person nicht länger Kunde ist und sich weigert, die Kryptowerte oder Fiatgeld innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zu übertragen, eine Gebühr in Höhe von 2 % der hinterlegten Summe je Monat für die weitere Nutzung der Plattform verlangen. Diese Gebühr kann ausschließlich in Fiatgeld bezahlt werden.
Der Saldo des Kundenkontos kann nicht negativ werden. Wenn die Bearbeitungsgebühr dazu führen würde, dass auf dem Kundenkonto weniger als EUR 0.00 vorhanden sind, wird nur der verbleibende Betrag abgezogen.
18 Fork Policy
Cryptonow wendet die in Anhang III beigefügten Fork Grundsätze an.
19 Rücktrittsrecht
Der Kunde hat kein Rücktrittsrecht für Kryptowerte, die im Fernabsatz erworben wurden, da der Preis der Kryptowerte von Schwankungen am Finanzmarkt abhängt, auf die Cryptonow keinen Einfluss hat und die innerhalb der Rücktrittsfrist auftreten können.
20 Kundenverzug, Mahngebühren
20.1 Ein Kunde gerät in Zahlungsverzug, wenn er einen Betrag, den er Cryptonow schuldet, bei Fälligkeit nicht bezahlt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn:
20.1.1 eine Zahlung von Fiatgeld, nicht zu dem Zeitpunkt auf dem Bankkonto von Cryptonow gutgeschrieben wird, zu dem der Vertrag geschlossen wurde (zB Kaufvertrag über einen Kryptowert). Bei Zahlung per Banküberweisung reicht es aus, wenn der Überweisungsauftrag am Tag des Vertragsabschlusses erteilt wird;
20.1.2 Cryptonow rechtmäßige Ansprüche Dritter im Namen eines Kunden befriedigen muss;
20.1.3 ein Einzug per SEPA-Lastschriftmandat nicht erfüllt wird, eine Rückbuchung von Debitkarten oder eine Rückbuchung von Kreditkarten erfolgt; und/oder
20.1.4 andere Gebühren (z.B. Verwahrungs- und administrative Gebühren) nicht bezahlt werden.
20.2 Mahngebühren. Im Falle eines vom Kunden verschuldeten Kundenverzugs kann Cryptonow Mahngebühren erheben, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem in Verzug befindlichen Betrag bzw. dem Wert der übertragenen Token stehen, soweit diese Gebühren erforderlich sind, um die angemessenen Kosten von Cryptonow für die Verwaltung des Kundenverzugs und die Durchsetzung der Rechte von Cryptonow zu decken. Es werden mindestens EUR 5,00 und maximal EUR 25,00 an Mahngebühren erhoben. Diese Mindestgebührenregelung kommt nicht zur Anwendung, wenn der Kundenachweist, dass kein Schaden entstanden ist und daher keine oder geringere Verwaltungskosten oder Kosten für die Durchsetzung der Rechte von Cryptonow angefallen sind.
21 Aufrechnung
Cryptonow ist jederzeit berechtigt, fällige und unbezahlte Geldforderungen, die Cryptonow gegenüber Kunden hat, mit fälligen und unbezahlten Geldforderungen, die der Kunde gegen Cryptonow hat, aufzurechnen.
22 Datenschutz
Die Dienstleistungen von Cryptonow werden im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen unter https://www.cryptonow.net/de-de/datenschutz erbracht.
23 Gewährleistung/Haftung für Mängel
23.1 Die gesetzliche Gewährleistung für Mängel nach österreichischem Recht gelten für die Plattform.
23.2 Technologiebasierte Systeme wie die Plattform erfordern (geplante und ungeplante) Unterbrechungen für Wartungs- und Entwicklungsarbeiten. Während solcher Unterbrechungen kann die Nutzung der Plattform eingeschränkt oder vollständig ausgesetzt sein, wodurch der Kauf, Verkauf oder Transfer von Kryptowerten vorübergehend unmöglich sein kann.
23.3 Unterbrechungen gelten nicht als Mangel nach österreichischem Recht, wenn die Unterbrechungen verursacht werden durch:
23.3.1 Geplante Wartungsarbeiten, Updates oder Upgrades, die die Funktionalität der Plattform nicht nur vorübergehend einschränken oder zu einem Ausfall führen, wenn sie dem Kunden auf geeignete Weise (z.B. per E-Mail) mit angemessener Vorankündigung mitgeteilt werden. Solche Wartungsarbeiten werden so schnell wie möglich abgeschlossen, jedoch spätestens innerhalb einer Woche.
23.3.2 Ungeplante Wartungsarbeiten, die aufgrund technischer Defekte, regulatorischer Vorgaben oder unvorhergesehener und unkontrollierbarer Ereignisse notwendig sind. Diese Arbeiten werden so schnell wie möglich durchgeführt. Diese Unterbrechungen können u.a. in den folgenden Fällen auftreten:
23.3.2.1 Bei technischen oder infrastrukturellen Problemen, die außerhalb der Kontrolle von Cryptonow liegen, wie z. B. Serverausfälle, Cybersicherheitsbedrohungen oder Netzwerkausfälle;
23.3.2.2 Wenn Liquiditätsanbieter von Cryptonow den Handel einstellen;
23.3.2.3 Bei Nichtverfügbarkeit zuverlässiger Marktpreise für einen bestimmten Kryptowert oder eine Reihe von Kryptowerten;
23.3.2.4 Wenn die FMA oder eine andere zuständige Behörde auf der Grundlage ihres Regulierungsmandats die Einstellung des Handels mit einem oder mehreren Kryptowerten fordert; und/oder
23.3.2.5 Bei höherer Gewalt (z. B. bei Ereignissen wie Naturkatastrophen), regulatorischen Änderungen oder anderen unvorhergesehenen Umständen, die den normalen Betrieb stören.
24 Haftungsbeschränkung
24.1 Cryptonow haftet grundsätzlich nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Cryptonow oder einer seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. In Fällen, in denen Schäden durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, haftet Cryptonow nur:
24.1.1 in Fällen von Personenschäden;
24.1.2 für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Gegenständen, sofern nicht im Einzelnen etwas anderes vereinbart wurde;
24.1.3 für Schäden auf Grund des Fehlens von garantierten Eigenschaften;
24.1.4 nach dem Produkthaftungsgesetz; und
24.1.5 für Schäden auf Grund der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), wenn der Schaden bei Vertragsabschluss für Cryptonow vernünftigerweise vorhersehbar war. Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
24.2 Haftung für die Verwahrung von Kryptowerten. Cryptonow haftet seinen Kunden für Verluste von Kryptowerten oder der Mittel für den Zugang zu diesen Kryptowerten, die infolge von Vorfällen erlitten werden, die Cryptonow explizit zuzuschreiben sind. Die Haftung von Cryptonow ist auf den Marktwert der verloren gegangenen Kryptowerte zum Zeitpunkt des Verlusts begrenzt.
Zu den nicht Cryptonow zuzuschreibenden Vorfällen gehören alle Ereignisse, bei denen Cryptonow nachweist, dass sie unabhängig von der Erbringung der betreffenden Dienstleistung oder von den Tätigkeiten von Cryptonow aufgetreten sind, etwa ein mit dem Betrieb des Distributed Ledger oder Drittdienstleister verbundenes Problem, über das Cryptonow keine Kontrolle hat.
24.3 Ausschluss von Schadensersatzansprüchen gemäß FM-GwG. Schadenersatzansprüche können von einem Kunden aus dem Umstand, dass Cryptonow in fahrlässiger Unkenntnis, dass der Verdacht auf Geldwäscherei oder der Terrorismusfinanzierung oder der Verdacht auf ein Zuwiderhandeln gegen der in Punkt 3.5 beschriebenen Pflichten (Handeln im eigenen Namen) falsch war, eine Transaktion verspätet oder nicht durchgeführt hat, gemäß § 19 FM-GwG nicht erhoben werden.
24.4 Risiken. Die Nutzung der Plattform sowie die Durchführung bestimmter Transaktionen sind mit Risiken verbunden, die ausserhalb des Einfluss- und Kontrollbereichs von Cryptonow liegen. Cryptonow übernimmt hierfür, soweit gesetzlich zulässig, keinerlei Haftung. Eine nicht abschliessende Darstellung wesentlicher Risiken ist unter folgendem Link abrufbar: Cryptonow Risikohinweise. Der Kunde bestätigt ausdrücklich, dass er diese Risikohinweise gelesen und verstanden hat und ihnen zustimmt.
25 Steuerliche Vorgaben
Cryptonow kann verpflichtet sein, im Namen des Kunden von den auf dem Kundenkonto eingegangenen Erträgen oder durchgeführten Transaktionen Steuern einzubehalten und abzuführen. Die anzuwendenden Steuersätze und die Berechnungsmethode werden in Übereinstimmung mit den zum Zeitpunkt des Eintretens eines steuerpflichtigen Ereignisses geltenden Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungspraktiken festgelegt.
Der Kunde soll einen Steuerberater konsultieren, (i) um sich über die steuerlichen und wirtschaftlichen Folgen im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform und dem Halten oder Transferieren von Kryptowerten zu informieren und (ii) um sicherzustellen, dass der Kunde in der Lage ist, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um alle geltenden Steuergesetze einzuhalten.
Die steuerlichen Folgen hängen oft von den Steuergesetzen des Landes ab, in dem der Kunde steuerlich ansässig ist. Wenn Cryptonow nicht gesetzlich verpflichtet ist, Steuern einzubehalten und/oder ein solcher Einbehalt keine endgültige Besteuerung nach den geltenden Steuergesetzen darstellt, ist der Kunde allein dafür verantwortlich, alle nationalen und internationalen Steuergesetze einzuhalten.
Der Kunde ist verpflichtet, Cryptonow rechtzeitig und vollständig alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, um die genaue Berechnung und Einbehaltung von Steuern zu erleichtern. Dazu gehören unter anderem der Status des steuerlichen Wohnsitzes oder Informationen über die Wegzugsbesteuerung.
26 Sonstige Bestimmungen
26.1 Offenlegung von Daten gegenüber Behörden. Cryptonow kann alle Daten in Bezug auf Kunden, Gutscheine und Kundenkonten (einschließlich aller in der Vergangenheit im Zusammenhang damit getätigten Transaktionen) offenlegen, wenn dies von einem zuständigen Gericht oder einer Regierungs-, Bank-, Steuer- oder sonstigen Aufsichtsbehörde oder einer ähnlichen offiziellen Stelle (z.B. im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen) gefordert oder beantragt wird. Cryptonow behält sich das Recht vor, mit solchen Behörden in größtmöglichem Umfang zu kooperieren.
26.2 Kein Verzicht auf Rechte. Das Versäumnis von Cryptonow, zu irgendeinem Zeitpunkt oder für einen bestimmten Zeitraum eine Bestimmung der AGB oder ein Recht oder einen Rechtsbehelf, die sich aus den AGB ergeben, durchzusetzen oder auszuüben, stellt keinen Verzicht auf ein solches Recht oder einen solchen Rechtsbehelf dar und ist auch nicht als solcher auszulegen und beeinflusst in keiner Weise das Recht von Cryptonow, dies zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen oder auszuüben, vorausgesetzt, dieses Recht ist nicht verjährt, abgelaufen oder sonst ausgeschlossen.
26.3 Die AGB gelten auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung bis zur vollständigen Abwicklung fort.
26.4 Vertragssprache. Die AGB werden in mehreren Sprachen erstellt und veröffentlicht. Im Streitfall und im Falle von Abweichungen ist die deutsche Fassung der AGB maßgebend.
26.5 Zuständige Behörde. Die nationale zuständige Behörde, die für die Aufsicht von Cryptonow als Anbieter von Kryptowerte Dienstleistungen zuständig ist, ist die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA).
27 Änderungen der AGB
27.1 Wesentliche Änderungen dieser AGB, einschließlich dieses Abschnitts, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
27.2 Als wesentliche Änderungen gelten alle Modifikationen oder Ergänzungen, die (i) eine Hauptleistungspflicht betreffen oder (ii) das Vertragsverhältnis in einer Weise grundlegend verändern, dass es dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommt. Beispiele hierfür, ohne darauf beschränkt zu sein, sind alle Änderungen oder Ergänzungen der Zahlungspflichten des Kunden, Einschränkungen des Kunden hinsichtlich des Erwerbs und Verkaufs von Finanzinstrumenten oder Beschränkungen der Verpflichtung, Kryptowerte oder kryptografische private Schlüssel für den Kunden auf der Plattform zu verwahren, zu verwalten oder zu sichern.
27.3 Änderungen der AGB, die keine wesentlichen Änderungen darstellen oder als redaktionelle Änderungen gelten, können nach dem billigen Ermessen von Cryptonow jederzeit vorgenommen und in Kraft gesetzt werden.
27.4 Sofern kein spezifisches Inkrafttretensdatum genannt wird, treten diese Änderungen zu dem früheren der beiden folgenden Zeitpunkte in Kraft: (i) mit der ausdrücklichen Annahme der geänderten AGB durch den Kunden (z.B. über die Plattform) oder (ii) nach Ablauf von zwei Monaten ab Übermittlung der AGB auf einen dauerhaften Datenträger des Kunden, sofern der Kunde nicht widersprochen hat.
27.5 Wird ein bestimmtes Datum des Inkrafttretens genannt, das nach dem Veröffentlichungsdatum liegt, treten die Änderungen zu dem späteren der beiden folgenden Zeitpunkte in Kraft: (i) dem genannten Datum des Inkrafttretens oder (ii) dem früheren der beiden folgenden Zeitpunkte: (a) der ausdrücklichen Annahme der geänderten AGB durch den Kunden (z.B. über die Plattform) oder (b) dem Ablauf von zwei Monaten nach der Übermittlung der AGB auf einen dauerhaften Datenträger des Kunden, sofern der Kunde nicht widersprochen hat.
27.6 Die Zustimmung des Kunden zu Änderungen gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht schriftlich oder elektronisch (z.B. per E-Mail oder über das Kundenkonto) widerspricht. Der Kunde wird in dem Änderungsangebot darauf hingewiesen, dass (i) sein Schweigen durch Unterlassen eines schriftlichen oder elektronischen Widerspruchs (z.B. per E-Mail) innerhalb der in den Punkten 27.4 und 27.5 genannten Fristen als Zustimmung zu den Änderungen gilt, und (ii) der Cryptonow-Verbraucherkunde das Recht hat, seinen Vertrag und die vertraglich vereinbarten Leistungen bis zum Inkrafttreten der Änderungen fristlos zu kündigen.
28 Anwendbares Recht
28.1 Die AGB und jede Transaktion, die hierunter fällt, unterliegen dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Rück- und/oder Weiterverweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts.
28.2 Dies gilt nur insoweit, als das Recht des Wohnsitzstaates des Kunden diesem im Einzelfall keine günstigere Rechtsposition gegenüber Cryptonow einräumt.
Anhang I – Abweichende Regelungen zu Gutscheinkarten nach Wohnsitzland
[Jurisdiktion:]
1 Anhang III – Cryptonow Fork-Policy
1.1 Eine Fork bezeichnet den Umstand, in dem sich eine Blockchain vorübergehend oder dauerhaft in zwei separate Ketten aufspaltet ("Fork"). Eine Fork kann Auswirkungen auf die bei Cryptonow verwahrten Kryptowerte haben.
1.2 Cryptonow behält sich das Recht vor, jede Fork individuell zu bewerten und nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob eine Unterstützung der Fork erfolgt und ob der Kunde über diese Entscheidung informiert wird oder nicht.
1.3 Cryptonow unterstützt nicht automatisch Forks von Kryptowerten. Cryptonow kann dem Kunden die Teilnahme an einer solchen Fork gestatten oder ablehnen. Cryptonow teilt seinen Kunden rechtzeitig im Voraus mit, ob Kunden über die Plattform an einer Fork teilnehmen können.
1.4 Falls Cryptonow beschließt, eine Fork nicht zu unterstützen, und der Kunde an dieser Fork teilnehmen möchte, obliegt es ihm, die betroffenen Kryptowerte auf eine Wallet eines Drittanbieters zu übertragen, welches nach deiner Einschätzung die Teilnahme an der Fork ermöglicht.
1.5 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, den Markt eigenständig zu beobachten und sich über bevorstehende Forks zu informieren. Cryptonow ist nicht verpflichtet, Kunden über Forks zu benachrichtigen.
1.6 Cryptonow behält sich das Recht vor, jegliche Transaktion von Kryptowerten, die von einer Fork betroffen sind oder in erheblichem Maße durch eine Fork beeinflusst werden, auszusetzen oder vorübergehend zu schließen. Diese Regelung gilt sowohl für Forks, die von Cryptonow unterstützt werden, als auch für solche, die nicht unterstützt werden.
Sollte Cryptonow beschließen, eine Fork zu unterstützen, liegt es im Ermessen von Cryptonow, festzulegen, welche Kette als die ursprüngliche Blockchain anzusehen ist. Cryptonow wird den Kunden über entsprechende Entscheidungen informieren und bemüht sich, die aus der Fork resultierenden neuen Kryptowerte in die Plattform zu integrieren. Cryptonow übernimmt jedoch keine Garantie für eine derartige Integration und informiert den Kunden, wann, wie und in welchem Verhältnis die neuen Kryptowerte, die sich aus der Fork ergeben, innerhalb der Plattform verwendet werden können. Währenddessen hält Cryptonow diese neuen Kryptowerte im sogenannten "cold storage" (offline) für den Kunden verwahrt, bis eine Entscheidung zur Live-Schaltung im System getroffen wird. Es besteht keine Möglichkeit, solche neuen Kryptowerte vor einer Live-Schaltung zu entnehmen oder zu übertragen. Cryptonow behält sich das Recht vor, aus wirtschaftlichen Gründen auf eine Integration der neuen Kryptowerte zu verzichten. Cryptonow wird stets bemüht sein, eine Integration neuer Kryptowerte zu ermöglichen, übernimmt jedoch keinerlei Garantie, dass diese Integration erfolgreich durchgeführt werden kann oder zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt.
Version 1.0, vom 01.02.2026