FernFinG Information.
Informationen zum Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz ("FernFinG")
1 Hintergrund
1.1 Die nachfolgenden Informationen dienen dazu, Kunden über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen zu informieren. Sie ersetzen jedoch nicht die vertraglichen Vereinbarungen, wie sie in den "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" sowie in den jeweiligen servicespezifischen Bedingungen der Cryptonow GmbH geregelt sind.
1.2 Dieses Dokument enthält zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Cryptonow GmbH und den servicespezifischen Bedingungen alle Informationen nach § 5 Abs. 1 FernFinG.
2 Über Cryptonow iSv § 5 Abs. 1 Z 1 FernFinG
2.1 Allgemeine Daten
Cryptonow GmbH mit Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter der FN 619454m ist ein regulierter Kryptowerte-Dienstleister unter Verordnung (EU) 2023/1114 ("MiCAR").
Hauptgeschäftstätigkeit: Erbringung von Kryptowerte-Dienstleistungen
Geschäftsanschrift: Marc-Aurel-Straße 10-12/15a, 1010 Wien
Gerichtsstand: Wien
Website: https://www.cryptonow.net (die "Plattform")
Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien
Eingetragen in der Unternehmensdatenbank der Finanzmarktaufsicht unter https://www.fma.gv.at/unternehmensdatenbank-suche/.
2.2 Kontaktdaten
E-Mail: [email protected]
3 Beschreibung der wesentlichen Merkmale der Finanzdienstleistungen iSv § 5 Abs. 2 Z 2 lit a FernFinG
3.1 Cryptonow ist als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen gemäß Artikel 62 Abs. 1 MiCAR, zur gewerblichen Erbringung der folgenden Kryptowerte-Dienstleistungen zugelassen:
Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden (Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit a MiCAR);
Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag (Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit c MiCAR);
Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte (Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit d MiCAR);
Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte für Kunden (Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit j MiCAR)
3.2 Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten: Cryptonow bietet Kunden Verwahr‑ und Verwaltungsdienstleistung für deren Kryptowerte gemäß Art. 75 MiCAR ("Verwahrungs- und Verwaltungsdienstleistung"). Cryptonow hat die alleinige Kontrolle über die für Kunden verwahrten Kryptowerte bzw. über die Mittel, mit denen auf diese Kryptowerte zugegriffen werden kann (privater Schlüssel). Es besteht keine Eigenverwahrung durch Kunden über die verwahrten Kryptowerte. Details zu den Verwahrungs- und Verwaltungsdienstleistung finden sich im Custody Agreement.
3.3 Tausch von Kryptowerten gegen einen Geldbetrag / Tausch von Kryptowerten gegen andere Kryptowerte: Cryptonow ermöglicht seinen Kunden, bestimmte Kryptowerte über die Plattform gegen Fiat‑Geld (z. B. Euro) oder andere Kryptowerte zu kaufen oder zu verkaufen. Wenn ein Kunde einen Kryptowert gegen Geld oder andere Kryptowerte tauschen möchte, muss eine entsprechende Order auf der Plattform aufgeben werden. Die Gegenpartei eines jeden dabei zustande kommenden Rechtsgeschäfts ist immer ausschließlich Cryptonow. Details zu den Tauschdienstleistungen finden sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.4 Erbringung von Transferdienstleistungen für Kryptowerte: Cryptonow ergänzt seine Verwaltungs- und Verwahrdienstleistungen durch die Möglichkeit für Kunden, Kryptowerte in die Plattform ein- und von dieser auszuzahlen ("externe Transfers"). Details zu den Transferdienstleistungen finden sich im Transfer Agreement.
4 Gesamtpreis, den der Kunde Cryptonow für die Finanzdienstleistungen schuldet iSv § 5 Abs. 1 Z 2 lit b FernFinG und Einzelheiten zur Zahlung Erfüllung iSv § 5 Abs. 1 Z 2 lit f FernFinG
4.1 Der Gesamtpreis, den der Kunde an den Unternehmer zahlen muss, umfasst sämtliche Transaktionsgebühren, die bei der Nutzung der Plattform anfallen. Für jede ausgeführte Transaktion fallen Transaktionsgebühren an, die der Kunde an Cryptonow zu entrichten hat. Vor Abgabe einer Order wird der Kunde transparent darüber informiert, welche Gebühren für die konkrete Transaktion anfallen. Die Höhe bzw. Bemessungsgrundlage dieser Gebühren sind in der Gebührenübersicht ausgewiesen und hier verfügbar.
4.2 Die Transaktionsgebühren werden fällig, sobald die Order von Cryptonow angenommen wurde. Sie sind Teil der jeweiligen Transaktion und werden gleichzeitig mit der Transaktion abgerechnet, außer die Transaktionsbestätigung nennt ein anderes Datum.
5 Risikohinweis und Hinweis auf Preisschwankungen von Kryptowerten iSv § 5 Abs. 1 Z 2 lit c FernFinG
5.1 Cryptonow weist darauf hin, dass die Nutzung der Plattform sowie die Durchführung bestimmter Transaktionen mit Kryptowerten mit Risiken behaftet sind, die außerhalb des Einflussbereichs von Cryptonow liegen. Cryptonow übernimmt für derartige Risiken keine Haftung.
5.2 Eine demonstrative Liste der Risiken findet sich in der Risikohinweis-Erklärung.
5.3 Zudem können dienstleistungsspezifische Risiken bestehen. Diese werden, soweit einschlägig, in den jeweils servicespezifischen Bedingungen und Vereinbarungen detailliert beschrieben, auf die Cryptonow ausdrücklich verweist.
6 Mögliche weitere Steuern und Kosten, die nicht von Cryptonow abgeführt oder in Rechnung gestellt werden iSv § 5 Abs. 1 Z 2 lit d FernFinG
6.1 Cryptonow-Produkte sind aktuell umsatzsteuerbefreit. Bei Änderungen der Rechtslage oder Behördenauslegung wird die entsprechende Umsatzsteuer künftig auf Gebühren erhoben und für den Kunden abgeführt.
6.2 Cryptonow behält für in Österreich steuerpflichtige Kunden gegebenenfalls die gesetzliche Kapitalertragssteuer (KESt) ein. Details dazu finden sich in Abschnitt 25 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
6.3 Cryptonow empfiehlt ausdrücklich, einen Steuerberater zu konsultieren. Dies dient sowohl der Klärung steuerlicher und wirtschaftlicher Auswirkungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform sowie dem Halten, Übertragen oder Tauschen von Kryptowerten als auch der Sicherstellung, dass sämtliche notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung geltender Steuervorschriften bei der Nutzung der Plattform ergriffen werden können.
7 Besondere zusätzliche Kosten, die der Kunde für die Benutzung des Fernkommunikationsmittels zu tragen hat iSv § 5 Abs. 1 Z 2 lit g FernFinG
7.1 Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Nutzung von Internet, Telefon oder anderen Fernkommunikationsmitteln anfallen, sind vom Kunden zu tragen und werden von Cryptonow nicht erstattet.
8 Information zum Nichtbestehen eines Rücktrittsrechtes nach § 8 FernFinG iSv § 5 Abs. 1 Z 3 lit a FernFinG
8.1 Gemäß Abschnitt 19 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht für im Fernabsatz gehandelte Kryptowerte kein Rücktrittsrecht nach § 8 FernFinG. Dies liegt daran, dass der Preis dieser Kryptowerte Schwankungen des Finanzmarktes unterliegt, auf die Cryptonow keinen Einfluss hat und die während der Rücktrittsfrist auftreten können (siehe auch § 10 FernFinG).
9 Kündigungsrechte und deren Einschränkung iSv § 5 Abs. 1 Z 3 lit c FernFinG
9.1 Cryptonow kann die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden jederzeit unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten kündigen.
9.2 Sowohl der Kunde als auch Cryptonow sind berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der jeweils kündigenden Partei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zumutbar ist. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen listen in Abschnitt 16 demonstrativ relevante Gründe.
9.3 Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit Cryptonow unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen jederzeit zu kündigen. Das Recht eines Kunden, bei einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kostenlos zu kündigen, bleibt unberührt.
9.4 Eine Kündigung des Kontos ist unter Umständen vorübergehend nicht möglich, wenn: (i) das Konto gesperrt, eingefroren oder ausgesetzt ist, (ii) offene finanzielle Verpflichtungen des Kunden gegenüber Cryptonow bestehen; (iii) offene Aufträge oder Transaktionen auf der Plattform bestehen, die zuvor abgewickelt oder storniert werden müssen; (iv) Vermögenswerte gepfändet oder blockiert sind und Cryptonow aufgrund gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen nicht über diese verfügen darf; oder (v) gesetzliche oder regulatorische Gründe (z. B. Sanktionen, AML‑Vorgaben, ausstehende KYC‑Informationen) die Kontoschließung verhindern.
10 Anwendbares Recht & Gerichtsstandsvereinbarung iSv § 5 Abs. 1 Z 3 lit e und f FernFinG
10.1 Das Vertragsverhältnis sowie sämtliche Transaktionen unterliegen ausschließlich dem Recht der Republik Österreich. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf sowie die kollisionsrechtlichen Rück- und/oder Weiterverweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts finden keine Anwendung.
10.2 Diese Regelung findet nur Anwendung, sofern das Recht des Wohnsitzstaates des Kunden diesem nicht im Einzelfall eine vorteilhaftere Rechtsstellung gegenüber Cryptonow gewährt.
11 Maßgebliche Sprache iSv § 5 Abs. 1 Z 3 lit g FernFinG
11.1 Die Plattform, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie sämtliche weitere zugehörigen Unterlagen werden in unterschiedlichen Sprachen zur Verfügung gestellt und veröffentlicht. Im Falle etwaiger Unstimmigkeiten oder Widersprüchen gilt die deutsche Version als verbindlich.
12 Beschwerden iSv § 5 Abs. 1 Z 4 lit a FernFinG
12.1 Für Beschwerden und allgemeine Fragen zu den Dienstleistungen von Cryptonow können Sie sich an das Kundensupport-Team wenden. Sie haben die Möglichkeit, eine formelle Beschwerde entweder über die Standardvorlage (hier verfügbar einzureichen oder eine allgemeine Anfrage über den Kundensupport auf der Plattform zu stellen. Weitere Informationen finden Sie im Hilfe Bereich.
Version 1.0, datiert 01. Februar 2026